Aufgrund dieser Unterlassungerklärung verpflichtet sich der Spielehersteller dazu, dass der Käufer bereits vor dem Kauf eines Spiels über nötige Zusätze (z.B. erforderliche Internetverbindung oder Installation einer Zusatzsoftware) ausreichend informiert wird. Außerdem muss der Nutzer zumutbar mit den AGB vertraut gemacht werden.
Diese Regellungen gelten für neue Spiele bereits ab dem 1. Juni 2012 und für den gesamten Softwarepool EAs ab 2013.
Quelle: Verbraucherschutz