Wir erinnern uns noch alle Zurück in das Jahr 2019, wo es um die Upload-Filter hoch her ging und viele von euch auf den Straßen demonstriert haben, dass dieses Gesetz nicht kommt (wir berichteten von der Demo). Jetzt hat sich die Bundesregierung auf ein Kompromiss geeignet, der vielleicht doch nicht so positiv ist.
Am 26. März 2019 hat das EU-Parlament mit einer knappen Mehrheit für die neue EU-Urheberrechtsreform gestimmt, was viele Nutzer sehr enttäuscht hat. Lange war auch etwas ruhe über das Thema, da es noch in nationales Recht umgewandelt werden soll. Einige Entwürfe gab es auch schon dafür, die eigentlich recht positiv waren und selbst der General-Sekretär der CDU Paul Ziemiak sagte auf Twitter:
Keine #UploadFilter in Deutschland! Danke an Rechts- & Digitalpolitiker @CDU @CSU & @cducsubt & @c_netz für Gespräche, Fachkenntnisse & Fähigkeit zum #Kompromiss. So können wir Recht durchsetzen & Nutzer & Meinungsfreiheit stärken. So muss es sein: @cdu findet Lösungen.
— Paul Ziemiak (@PaulZiemiak) March 16, 2019
Was jetzt passiert ist, können viele nicht glaube und zeigt, wie ein Luftballon in der Luft geplatzt ist. Denn der neue Kabinettsentwurf zum neuen Urheberrecht sieht natürlich Upload-Filter vor, was aber nicht als Upload-Filter betitelt wird, sondern eher als Blockierung & Sperrung. Die Wahrheit ist: Jeder ist gegen Upload-Filter, aber jeder weiß zugleich, dass es ohne Upload-Filter nicht geht.
Schrödingers #Uploadfilter. Alle sind dagegen. Alle stimmen dafür.
— Julia Reda (@Senficon) February 3, 2021
Positiv und auch als kleine Ausnahme: Nicht gesperrt sollen demnach Videos und Musik, die nicht länger sind als 15 Sekunden, Bilder, die nicht größer sind als 125 Kilobyte und Texte, die nicht länger sind als 160 Zeichen sind. Dieses gilt aber nur dann, sofern nicht mehr als 50 Prozent Fremdmaterial genutzt wurde. Auch nicht herausgefiltert werden sollen Parodien und Pastiches.
7. Juni, das ist die Frist, denn ab da soll die Reform in Deutsches Recht umgewandelt sein und auch laufen. Da kann man vielleicht nur auf Polen hoffen, die aktuell eine Klage beim Europäischen Gerichtshof laufen haben, ob Artikel 17 der EU-Urheberrechtsrichtlinie überhaupt grundrechtskonform ist. Wird dieser gekippt, wird man vermutlich auch in Deutschland nachbessern müssen.
Aber was genau steht denn alles in dem Gesetzestext? Hier könnt ihr euch den Anschauen, aber könnt euch auch das Video von Rechtsanwalt Christian Solmecke anschauen, der sich selber durch den Paragraphen-Dschungel gekämpft.
Was denkt ihr jetzt? Was wird passieren bzw. was hofft ihr? Schreibt es uns gerne