Ihr sicherlich habt es mitbekommen, dass das BSI vor der Antivirensoftware Kaspersky gewarnt hat. Entsprechend hat Kaspersky dieses begründet warum diese Warnung falsch ist und ist entsprechend auch vor dem Bundesverfassungsgericht gegangen.
In der entsprechenden Stellungnahme zur Entscheidung des Bundesverfassungsgericht am 10. Juni bezüglich des Antrags auf Einstweilige Anordnung heißt es:
"Kaspersky sieht sich in seiner Rechtsposition durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juni 2022 bestärkt. Zwar hat das Gericht die Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln vom 1. April und des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 28. April in Bezug auf die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausgesprochene Warnung nicht zur Entscheidung angenommen, da das Hauptsacheverfahren vor den Fachgerichten noch nicht durchgeführt wurde. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das fachgerichtliche Verfahren in der Hauptsache nicht offensichtlich aussichtslos sei. Das Verwaltungsgericht sei, so das Bundesverfassungsgericht, aufgrund einer lediglich summarischen Prüfung zu dem Beschluss gelangt. Damit sei in der Hauptsache noch nicht entschieden, ob die Warnung des BSI zulässig ist.
Kaspersky erwägt nun eine eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage durch die Fachgerichte zu beantragen.
Wir werden unsere Partner und Kunden weiterhin von der Qualität und Integrität unserer Produkte überzeugen und hoffen auf eine Rückkehr zu einer konstruktiven Zusammenarbeit mit dem BSI, um die Cybersicherheit und Resilienz in Deutschland und Europa zu stärken."
Quelle: Pressemitteilung