Heute entschied das Hamburger Landgericht, dass das Video-Portal YouTube zwölf von der Musik-Verwertungsgesellschaft GEMA genannte Musiktitel aus seinem Angebot entfernen muss. Ob Revision eingelegt wird ist bis jetzt noch unklar.
Die Richter verhängten bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro im Einzelfall oder höchstens 6 Monate Ordnungshaft. Im übrigen wurde die Klage der GEMA aber abgewiesen. Das Urteil bezieht sich nur auf die unten aufgelisteten zwölf Titel und geht nach Angaben des Gerichts nicht darüber hinaus.
Genannt sind jeweils Komponist oder Autor, der Titel, Interpret oder Interpretin sowie Erscheinungsjahr.
- Christian Bruhn, „Zwei kleine Italiener“, Conny Froboess (1962)
- Christian Bruhn, „Akropolis adieu“, Mireille Mathieu (1971)
- Alex Joerg Christensen, „Ritmo de la noche“, Chocolate (1990)
- Alex Joerg Christensen, „Sex An Der Bar“, Alex C. feat. Y-Ass (2008)
- Alex Joerg Christensen, „Night in Motion“, U96 (1993)
- Michael Cretu, „In The Shadow, in The Light“, Enigma (2003)
- Frank Dostal, „Lieder, die die Liebe schreibt“, Nana Mouskouri (1978)
- Alexander Kaiser, „I feel like you“, X-Perience (2007)
- Hajo Lewerentz (Hayo Panarinfo; Hayo Bauer; CKioni), „Club Bizarre“, U96 (1995)
- Franz Reuther (Frank Farian), „Rivers of Babylon“, Boney M. (1978)
- Rolf Zuckowski, „Lieder, die wie Brücken sind“, Rolf Zuckowski (1982)
- Rolf Zuckowski, „Im Kindergarten“, Rolf Zuckowski (1994)
Quelle: dpa